Nachricht
28 IN 44/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Artbau GmbH, Am Wulfekamp 1, 49082 Osnabrück (AG Osnabrück, HRB 16722), vertr. d.: Insolvenzverfahren Artbau GmbH
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Freitag, 08.05.2026, 10:00 Uhr, Saal 7, Hauptgebäude, Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte (§ 162 InsO), und zwar:
Die Insolvenzverwalterin erhält die Ermächtigung zur Betriebsübertragung im Ganzen an die HTI Bau GmbH, Am Wulfekamp 1, 49082 Osnabrück, vertreten durch den Geschäftsführer Insolvenzverfahren Artbau GmbH
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen/Betriebsveräußerung an besonders Interessierte nach §§ 160, 162 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Osnabrück, Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Osnabrück, 15.04.2026