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59 IN 178/14: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Brötchen- & Kuchenschmiede UG (haftungsbeschränkt), An der Kirche 5, 06237 Leuna OT Spergau (AG Stendal, HRB 17369), vertr. d.: Insolvenzverfahren Brötchen- & Kuchenschmiede UG (haftungsbeschränkt)
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vom 08.08.2024 Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Zuschläge wurden beantragt für den erhöhten Arbeitsaufwand für Erschwernisse bei der Unternehmensfortführung.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Halle (Saale), 23.04.2026