Entscheidung im Verfahren

MOA Retail Germany GmbH

46 IN 27/23 17.06.2026 AG Mönchengladbach (Nordrhein-Westfalen)

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Register
Mönchengladbach, HRB 20133
Sitz
Mönchengladbach
Adresse
Am Minto 3, 41061 Mönchengladbach
Geschäftszweig
Der Verkauf und Vertrieb von Modeschmuck, Accessoires, Schuh… Vollständig einsehbar nach kostenloser Registrierung
Zeitverlauf Veröffentlichungen
Veröffentlichungen
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 46 IN 27/23


In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB 20133 eingetragenen MOA Retail Germany GmbH, Am Minto 3, 41061 Mönchengladbach, vertreten durch den Geschäftsführer Insolvenzverfahren MOA Retail Germany GmbH


wird der Schlussverteilung zugestimmt.

Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
10.08.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Vergütungsantrag des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 155Nebenstelle, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, Zimmer Nr. 203C 214 aus.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 157, 41061 Mönchengladbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
46 IN 27/23
Amtsgericht Mönchengladbach, 15.06.2026

Insolvenzverwalter

Kanzlei
Dipl.-Betriebswirt Kay Garmatz
E-Mail
max.mustermann@kanzlei.de
Telefon
030 123 456 789
Adresse
Musterstraße 12, 10115 Berlin
Website
www.example.org
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