Veröffentlichungen
8 IN 250/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. OBB Hoch- und Tiefbau GmbH, Etzelbach 41, 07407 Uhlstädt-Kirchhasel, vertreten durch den Geschäftsführer Insolvenzverfahren OBB Hoch- und Tiefbau GmbH
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 203888
- Schuldnerin -
1. Die Vergütung und die Auslagen des Rechtsanwalts Peter Scholl, Große Allee 1 A, 07407 Rudolstadt, für die Tätigkeit als vorl. Insolvenzverwalter werden wie folgt festgesetzt:
zuzüglich 19,00 % Umsatzsteuer
Vergütung insgesamt
Auslagen
zuzüglich 19,00 % Umsatzsteuer
Auslagen insgesamt
Gesamtbetrag Vergütung und Auslagen
2. Die Entnahme der Vergütung und der Auslagen aus der Insolvenzmasse wird gestattet.
Gründe
Die Festsetzung der Vergütung sowie der Auslagen erfolgt gemäß dem Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 09.04.2026 und richtet sich nach § 63 Abs. 3 S. 2 InsO, § 11 InsVV. Zwar wurde im Eröffnungsgutachten die freie Masse noch mit 60.389,43 EUR angegeben. Allerdings sind auch nachträgliche Veränderungen zu berücksichtigen, denn es konnten einbehalte Bauabzugssteuer sowie Umsatzssteuererstattungsansprüche vereinnahmt werden, die die Masse entsprechend erhöhten und auch bereits zum Zeitpunkt der Insolvenzantragstellung vorhanden waren. Auf die ausführlichen Darlegungen im Antrag wird Bezug genommen.
Ausgehend von einem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert von 151.641,55 EUR beträgt die Vergütung gem. § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) ....
An Auslagen wurde die Pauschale von 15 % der Vergütung gem. § 8 Abs. 3 InsVV -unter Beachtung der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV- festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war in der derzeit gültigen Höhe von 19 % gem. § 7 InsVV hinzuzusetzen.
Amtsgericht Gera - Insolvenzgericht - 18.05.2026