Entscheidung im Verfahren

Bäckerei Ebbinghoff GmbH

72 IN 61/25 05.05.2026 AG Münster (Westfalen) (Nordrhein-Westfalen)

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Register
Coesfeld, HRB 20671
Sitz
Ahaus
Adresse
Hauptstraße 40, 48624 Schöppingen
Geschäftszweig
Nachricht
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 72 IN 61/25


In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 20671 eingetragenen Bäckerei Ebbinghoff GmbH, Hauptstraße 40, 48624 Schöppingen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Insolvenzverfahren Bäckerei Ebbinghoff GmbH




wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters , hier:
Zustimmung gem. § 160 Abs. 1, 2 Nr. 1 und § 162 Abs. 1 Nr. 1 InsO zum Abschluss des Kauf- und Übertragungsvertrages des Insolvenzverwalters Dr. Leo Schoofs mit der Bäckerei Yasin-Ebbinghoff GmbH, Hauptstraße 40, 46424 Schöppingen vom 27.04.2026 zum Verkauf und zur Übertragung des Unternehmens der Bäckerei Ebbinghoff GmbH einschließlich des gesamten Warenlagers auf die Käuferin zum Übertragungsstichtag 01.05.2026 für einen Gesamtkaufpreis von 180.000,00 € (netto),, bestimmt auf

Mittwoch, 27.05.2026, 11:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, I. Etage, Sitzungssaal 119 B.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).


Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2 - 6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
72 IN 61/25
Amtsgericht Münster, 05.05.2026

Insolvenzverwalter

Kanzlei
Rechtsanwalt Dr. Leo Schoofs
E-Mail
max.mustermann@kanzlei.de
Telefon
030 123 456 789
Adresse
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Website
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