Nachricht
8 IN 313/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. WEIß BAU GmbH, Cretzschwitz Nr. 31 c, 07554 Gera, vertreten durch die Geschäftsführer Insolvenzverfahren WEIß BAU GmbH
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 209256
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Gehrke Econ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Imkerstraße 5, 30916 Isernhagen, Gz.: 36906/00136-25
erlässt das Amtsgericht Gera am 20.03.2026 folgenden Beschluss
1. Die Vergütung und die Auslagen des Rechtsanwalts André Rombach, Moritzstraße 4, 04600 Altenburg, für die Tätigkeit als vorl. Insolvenzverwalter werden wie folgt festgesetzt:
Betrag in EUR
Vergütung
XXXX
zuzüglich 19,00 % Umsatzsteuer
XXXX
Vergütung insgesamt
XXXX
Auslagen
XXXX
zuzüglich 19,00 % Umsatzsteuer
XXXX
Auslagen insgesamt
XXXX
Gesamtbetrag Vergütung und Auslagen
XXXX
in Worten:
XXXX
2. Die Entnahme der Vergütung und der Auslagen aus der Insolvenzmasse wird gestattet.
Gründe
Die Festsetzung der Vergütung sowie der Auslagen erfolgt gemäß dem Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 23.02.2026.
Ausgehend von einem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert von XXX EUR beträgt die Vergütung gem. § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) XXX EUR (Regelvergütung). Hiervon stehen dem vorläufigen Insolvenzverwalter 25 % zu.
An Auslagen wurde die Pauschale von 15 % der Vergütung gem. § 8 Abs. 3 InsVV - unter Beachtung der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV- festgesetzt.
Hinweis: Der vollständige Beschluss kann gemäß § 64 Abs. 2 InsO auf der Geschäftsstelle eingesehen werden.
Amtsgericht Gera - Insolvenzgericht - 20.03.2026