Entscheidung im Verfahren

Mayer Schuhhandel GmbH

26 IN 11/23 19.09.2023 AG Osnabrück (Niedersachsen)

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Osnabrück, HRB 210733
Sitz
Osnabrück
Adresse
Am Tie 7, 49086 Osnabrück
Geschäftszweig
Der Handel mit Schuhwaren und verwandten Artikeln in Schuhfa… Vollständig einsehbar nach kostenloser Registrierung
Nachricht
26 IN 11/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mayer Schuhhandel GmbH, Am Tie 7, 49086 Osnabrück (AG Osnabrück, HRB 210733), vertr. d.: Insolvenzverfahren Mayer Schuhhandel GmbH

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Osnabrück, Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. der Verkündung der Entscheidung.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Osnabrück, Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Osnabrück, 14.09.2023

Insolvenzverwalter

Kanzlei
Rechtsanwalt Dr. Christian Gerloff
E-Mail
max.mustermann@kanzlei.de
Telefon
030 123 456 789
Adresse
Musterstraße 12, 10115 Berlin
Website
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