Sonstiges

DevFuture Communications GmbH

21 IN 198/25 07.05.2026 AG Koblenz (Rheinland-Pfalz)

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Register
Koblenz, HRB 26570
Sitz
Bendorf
Adresse
Dr.-Otto-Siedlung 50, 56170 Bendorf
Geschäftszweig
Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Marketing… Vollständig einsehbar nach kostenloser Registrierung
Nachricht
21 IN 198/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DevFuture Communications GmbH, Dr.-Otto-Siedlung 50, 56170 Bendorf (AG Koblenz, HRB 26570), vertr. d.: Insolvenzverfahren DevFuture Communications GmbH


Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

28.05.2026.

Der Termin dient zur Zustimmung der Gläubigerversammlung bezüglich des Kaufvertrages zwischen dem Insolvenzverwalter und Frau Kathrin Kagel gemäß Angebot vom 15.12.2025 sowie Annahme vom 13.01.2026. Die Gläubiger erhalten Gelegenheit bis einschließlich 27.05.2026 Stellung zu nehmen. Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Koblenz - Insolvenzgericht - Karmeliterstr. 14 - 56068 Koblenz, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442407563448-015914602 einzulegen einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Koblenz, 07.05.2026

Insolvenzverwalter

Kanzlei
Rechtsanwalt Dr. Alexander Jüchser
E-Mail
max.mustermann@kanzlei.de
Telefon
030 123 456 789
Adresse
Musterstraße 12, 10115 Berlin
Website
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