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3 IN 113/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MAPlandau GmbH, Werner-Heisenberg-Str. 13, 76829 Landau in der Pfalz (AG Landau in der Pfalz, HRB 2904), vertr. d.: Insolvenzverfahren MAPlandau GmbH
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Landau in der Pfalz, 15.04.2026