Veröffentlichungen
1 IN 70/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Auto-Service Reis GmbH, Altlayer Bachtal 2a, 56856 Zell (AG Koblenz, HRB 29601), vertr. d.: Insolvenzverfahren Auto-Service Reis GmbH
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Cochem, 07.09.2026