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9 IN 5/14: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Weiland Bau GmbH, vertr.d.d. GF Wolfgang Weiland und Dipl. Ing. Walter Heinisch, Betrieb eines Hoch-, Tief- und Stahlbetonbauunternehmens, Betonfertigteilwerks pp., Hauptstr. 29, 54689 Irrhausen (AG Wittlich, HRB 31513), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern sowie den Mitgliedern des Gläubigerausschusses wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Bitburg, 15.04.2026