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Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 202 IN 1001/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der STC Spinnzwirn GmbH, Zwickauer Straße 247, 09116 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 31668
vertreten durch die Geschäftsführer Insolvenzverfahren STC Spinnzwirn GmbH
vertreten durch den Geschäftsführer Insolvenzverfahren STC Spinnzwirn GmbH
vertreten durch den Geschäftsführer Insolvenzverfahren STC Spinnzwirn GmbH
- wurde am 27.05.2026 um 13:00 Uhr Uhr Joachim M. E. Voigt-Salus, Großer Brockhaus 1, 04103 Leipzig, Telefon geschäftlich 0341 231780, Telefax 0341 23178222, Email geschäftlich joachim.voigt-salus@voigtsalus.de zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.