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1 IN 134/25: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Akkna Tek GmbH mit Sitz in Kaiserslautern, (Amtsgericht Kaiserslautern, HRB 32759), Trippstadter Straße 110, 67663 Kaiserslautern, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Insolvenzverfahren Akknatek GmbH
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme der Beteiligten aus.
Amtsgericht Kaiserslautern, 06.05.2026