Veröffentlichungen
Amtsgericht
Alzey
INSOLVENZGERICHT
1 IN 56/21
27.08.2026
Elektronisches Gerichtspostfach:
safe-sp1-1442817571156-015916782
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Keim Bedachungen GmbH, Unterwendelsheim 27, 55234 Wendelsheim (AG Mainz, HRB 32863),
vertreten durch:
1. Stefan Keim, Unterwendelsheim 27, 55234 Wendelsheim, (Geschäftsführer Insolvenzverfahren Keim Bedachungen GmbH
Verfahrensbevollmächtigter des Vertreters zu 1.:
Rechtsanwalt Björn Rechel, Adenauerring 1, 67547 Worms,
wird gemäß § 200 InsO aufgehoben, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Alzey, Schlossgasse 32, 55232 Alzey einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Alzey, Schlossgasse 32, 55232 Alzey ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
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