Nachricht
Amtsgericht
Landau in der Pfalz
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
3 IN 136/25
28.05.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Braun Maschinenbau GmbH, Albert-Einstein-Str. 10, 76829 Landau in der Pfalz (AG Landau in der Pfalz, HRB 3308),
vertreten durch:
Stefan Braun, Weinstr. 35, 76835 Burrweiler, (Geschäftsführer Insolvenzverfahren Braun Maschinenbau GmbH
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Jens Lieser, LIESER Rechtsanwälte, Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz,
wird das Verfahren zum Ablauf des 31.5.2026 gem. § 258 Abs. 1 InsO aufgehoben.
Dieser Beschluss wird wirksam, sobald nach dem Tag seiner Veröffentlichung im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de) zwei weitere Tage verstrichen sind (§§ 9, 4 InsO, 222 ZPO).
Mit diesem Zeitpunkt erhält die Schuldnerin das Recht zurück, über die Insolvenzmasse frei zu verfügen.
G r ü n d e :
Nachdem der Beschluss vom 15.5.2026 , durch den der Insolvenzplan bestätigt worden ist, zwischenzeitlich rechtskräftig ist, und der Sachwalter angezeigt hat, dass er die unstreitigen Masseansprüche berichtigt bzw. für die streitigen Masseansprüche Sicherheit geleistet hat, ist das Insolvenzverfahren gem. § 258 Abs. 1 InsO aufzuheben.