Entscheidung im Verfahren

Retourenwelt Erzgebirge GmbH

420 IN 2030/25 05.05.2026 AG Chemnitz (Sachsen)

Finanzkennzahlen

Umsatz
Mitarbeiter
Gewinn/Verlust

Finanzkennzahlen nach kostenloser Registrierung verfügbar

Jetzt kostenlos registrieren
Register
Chemnitz, HRB 34467
Sitz
Grünhain-Beierfeld
Adresse
August-Bebel-Straße 115, 08344 Grünhain-Beierfeld
Geschäftszweig
Handel mit Kundenretouren jeglicher Art, sowohl stationar al… Vollständig einsehbar nach kostenloser Registrierung
Nachricht
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 420 IN 2030/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Retourenwelt Erzgebirge GmbH, August-Bebel-Straße 115, 08344 Grünhain-Beierfeld, Amtsgericht Chemnitz , HRB 34467
vertreten durch den Geschäftsführer Insolvenzverfahren Retourenwelt Erzgebirge GmbH

ergeht am 30.04.2026 nachfolgende Entscheidung:

1. Für die Gläubigerversammlung nach § 160 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 InsO wird das schriftliche Verfahren angeordnet, § 5 Abs. 2 InsO.

2. Die Gläubiger erhalten Gelegenheit, die Zustimmung oder Ablehnung zu folgendem Abstimmungspunkt bis 28.05.2026 schriftlich bei dem Insolvenzgericht (Amtsgericht Chemnitz, Insolvenzgericht, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz, Aktenzeichen 520 IN 2115/19) einzureichen:

Die Gläubigerversammlung stimmt dem am 06./12.02.2026 mit der Lang & Lang GbR, Schwarzenberg, geschlossenen Kaufvertrag über das bewegliche Anlagevermögen sowie dem verbleibenden Warenlager über 14.000,00 EUR netto zu.

3. Nach § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung der Gläubigerversammlung als erteilt, wenn sich kein Gläubiger innerhalb der Frist schriftlich gegenüber dem Gericht äußert.



Rechtsbehelfsbelehrung:

|
Gegen diese Entscheidung findet die Erinnerung statt. Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz

einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Die Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Insolvenzverwalter

Kanzlei
Rechtsanwalt Steffen Zerkaulen
E-Mail
max.mustermann@kanzlei.de
Telefon
030 123 456 789
Adresse
Musterstraße 12, 10115 Berlin
Website
www.example.org
Kontaktdaten kostenlos freischalten

Weiterführende Aktionen

Erhalten Sie automatische Updates zu neuen Beschlüssen, speichern Sie Suchen und verwalten Sie Watchlists.

alle Features