Entscheidung im Verfahren

REIFF Reifen und Autotechnik GmbH

810 IN 195/20 R-1-8 24.05.2026 AG Frankfurt am Main (Hessen)

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Stuttgart, HRB 353446
Sitz
Reutlingen
Adresse
Tübinger Straße 2-6, 72762 Reutlingen
Geschäftszweig
A) der Groß- und Einzelhandel in Reifen und Autotechnik sowi… Vollständig einsehbar nach kostenloser Registrierung
Zeitverlauf Veröffentlichungen
Veröffentlichungen
810 IN 195/20 R-1-8: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der REIFF Reifen und Autotechnik GmbH, Tübinger Straße 2-6, 72762 Reutlingen (AG Stuttgart, HRB 353446),
vertr. d.: Insolvenzverfahren REIFF Reifen und Autotechnik GmbH
soll eine Abschlagsverteilung erfolgen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt am Main zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Miguel Grosser, Westhafenplatz 6, 60327 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 24 00 65 0, Fax: 069/ 24 00 65 10, E-Mail: frankfurt@jaffe-rae.de, Internet: www.jaffe-rae.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der REIFF Reifen und Autotechnik GmbH, Tübinger Straße 2-6, 72762 Reutlingen findet mit Zustimmung des Gerichts eine Abschlagsverteilung statt. Verfügbar sind € 7.000.000 EUR Verteilungsmasse; zu berücksichtigen sind 182.970.882,07 EUR Forderungen im Rang des § 38 InsO.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 22.05.2026

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