Eröffnung

Urban-Dienste GmbH

810 IN 1201/25 U-16-6 21.05.2026 AG Frankfurt am Main (Hessen)

Finanzkennzahlen

Umsatz
Mitarbeiter
Gewinn/Verlust

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Register
Wiesbaden, HRB 36277
Sitz
Taunusstein
Adresse
Auf dem Kleinen Feld 20, 65232 Taunusstein
Geschäftszweig
Die Durchführung von Trockenbauarbeiten, Fliesenverlegung, M… Vollständig einsehbar nach kostenloser Registrierung
Nachricht
810 IN 1201/25 U-77-: In dem Insolvenzverfahren Urban-Dienste GmbH, Auf dem Kleinen Feld 20, 65232 Taunusstein (AG Wiesbaden , HRB 36277),
vertreten durch:
1. Sergiu Zacon, (Geschäftsführer Insolvenzverfahren Urban-Dienste GmbH
2. Iurie Suvac, (Geschäftsführer Insolvenzverfahren Urban-Dienste GmbH

Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt:

Rechtsanwalt Michael Hirner, Büro Buschlinger, Claus & Partner, Adolfsallee 24, 65185 Wiesbaden, Tel.: 0611/ 15 04 60, Fax: 0611/ 15 04 52, E-Mail: hirner@bcp-wiesbaden.de.

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.

Mit diesem Verfahren wird das weitere Verfahren 810 IN 134/26 U-77 verbunden. Das Verfahren 810 IN 1201/25 U-77- führt.

Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.

Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 20.05.2026

Insolvenzverwalter

Kanzlei
Rechtsanwalt Michael Hirner
E-Mail
max.mustermann@kanzlei.de
Telefon
030 123 456 789
Adresse
Musterstraße 12, 10115 Berlin
Website
www.example.org
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