Entscheidung im Verfahren

NINO Druck GmbH

1 IN 13/23 24.04.2024 AG Neustadt an der Weinstraße (Rheinland-Pfalz)

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Ludwigshafen am Rhein, HRB 41853
Sitz
Neustadt
Adresse
Im Altenschemel 21, 67435 Neustadt
Geschäftszweig
Fotosatz-, Repro- und Scannerarbeiten aller Art. Außerdem Of… Vollständig einsehbar nach kostenloser Registrierung
Zeitverlauf Veröffentlichungen
Veröffentlichungen
Amtsgericht
Neustadt a. d. Wstr.
INSOLVENZGERICHT
Beschluss




1 IN 13/23
01.03.2024



In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

NINO Druck GmbH, Im Altenschemel 21, 67435 Neustadt (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 41853),
vertreten durch:
1. Stefan Pohl, (Geschäftsführer Insolvenzverfahren NINO Druck GmbH
2. Christian Matthiesen, (Geschäftsführer Insolvenzverfahren NINO Druck GmbH

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Steffen Rauschenbusch, c/o Ernestus Rechtsanwaltsges. mbH, O 3, 11 + 12, 68161 Mannheim,


wird das Verfahren gem. § 258 Abs. 1 InsO zum 31.03.2024 24:00 Uhr aufgehoben.


G r ü n d e :

Nachdem der Beschluss vom 10.10.2023, durch den der Insolvenzplan bestätigt worden ist, zwischenzeitlich rechtskräftig ist, und der Sachwalter angezeigt hat, dass er die unstreitigen Masseansprüche berichtigt bzw. für die streitigen Masseansprüche Sicherheit geleistet hat, ist das Insolvenzverfahren gem. § 258 Abs. 1 InsO aufzuheben.


Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Neustadt/Wstr. eingesehen werden.

Amtsgericht Neustadt a.d. Weinstr.

Insolvenzverwalter

Kanzlei
Rechtsanwalt Marc-Philippe Hornung
E-Mail
max.mustermann@kanzlei.de
Telefon
030 123 456 789
Adresse
Musterstraße 12, 10115 Berlin
Website
www.example.org
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