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23 IN 29/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der quickz GmbH, Wampachstraße 10, 54295 Trier (AG Wittlich, HRB 46619), vertr. d.: Insolvenzverfahren quickz GmbH
Der Antragsgegnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Trier, 20.04.2026