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280 IN 16/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GROS Sicherheit GmbH, vertr. d. d. GF Sami Aita, Wormser Str. 84, 55276 Oppenheim (AG Mainz, HRB 49390), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Mainz, 05.05.2026