Entscheidung im Verfahren

WIT Bad Dürkheim GmbH

1 IN 10/17 20.07.2026 AG Neustadt an der Weinstraße (Rheinland-Pfalz)

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Register
Ludwigshafen am Rhein, HRB 63771
Sitz
Bad Dürkheim
Adresse
Pochelstraße 15, 67098 Bad Dürkheim
Geschäftszweig
Gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung und Arbeitsvermittlung… Vollständig einsehbar nach kostenloser Registrierung
Veröffentlichungen
1 IN 10/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der WIT Bad Dürkheim GmbH, vert. d. d. Liquidator Insolvenzverfahren WIT Bad Dürkheim GmbH

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Neustadt a.d.Wstr., Robert-Stolz-Straße 20, 67433 Neustadt a.d.Wstr. einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Neustadt a.d.Wstr., Robert-Stolz-Straße 20, 67433 Neustadt a.d.Wstr. ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Neustadt a. d. Wstr., 20.07.2026

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