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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. GMB Glasmanufaktur Brandenburg GmbH, Spremberger Straße 4, 03130 Tschernitz, vertreten durch den Geschäftsführer Insolvenzverfahren GMB Glasmanufaktur Brandenburg GmbH
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hat das Amtsgericht Cottbus am 20.03.2026 die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen eines Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses festgesetzt, § 73 InsO, § 17 InsVV. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Cottbus, 20.03.2026, 63 IN 249/25