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2 IN 225/13: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Carmag GmbH, Oechelhäuser Straße 3, 06846 Dessau-Roßlau (AG Stendal, HRB 8324), vertr. d.: Insolvenzverfahren Carmag GmbH
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 21.04.2026