Veröffentlichungen
810 IN 255/24 S-4-1 In dem Insolvenzverfahren Ströhmann Steindesign GmbH, Nassaustraße 26, 65719 Hofheim (AG Frankfurt am Main, HRB 99818),
vertreten durch:
Uwe Ströhmann, (Geschäftsführer Insolvenzverfahren Ströhmann Steindesign GmbH
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 20.04.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 16.02.2026